Mitgestalten – Mitbestimmen – Mitentscheiden

Pflichtkurse

Liebe Innungsmitglieder

Immer wieder tauchen die Fragen über Fortbildung in Sachen erste Hilfe und MIMA auf. Darum gibt es jetzt nochmal einen Gesamtüberblick.

Jeder Saloninhaber muss 2 Kurse haben bzw. auffrischen

Bei Neueröffnung oder Übergabe muss die BAD Schulung „bedarfsorientierte Betreuung“ (Gesundheits- und Arbeitsschutz) sechs Lehreinheiten a´45 Minuten gemacht werden. Diese Schulungstermine stehen im LIV- Heft oder auf der Homepage des LIV.
Zweitschulung Auffrischung (Pflicht alle 5 Jahren nach Erstschulung)
Die Schulung veranstaltet die Innung alle 5 Jahre.

Jeder Betriebsinhaber muss einen EH Grundkurs beim Roten Kreuz machen.
Das Formular muss beim BGW mit Angabe der Betriebsnummer heruntergeladen werden und beim EH Kurs abgegeben werden.
Zweitschulung Auffrischung (Pflicht alle 2 Jahren nach Erstschulung sonst nochmals der Grundkurs)

Die Schulung veranstaltet die Innung alle 2 Jahre.