Mitgestalten – Mitbestimmen – Mitentscheiden
kurse
Liebe Innungsmitglieder
Immer wieder tauchen die Fragen über Fortbildung in Sachen erste Hilfe und MIMA auf. Darum gibt es jetzt nochmal einen Gesamtüberblick.
Jeder Saloninhaber muss 2 Kurse haben bzw. auffrischen
Saloninhaber sind gesetzlich verpflichtet, sich um die Betriebssicherheit sowie die Gefährdungsbeurteilung in ihrem Betrieb zu kümmern – bereits dann, wenn auch nur ein Minijobber beschäftigt wird.
Eine besonders einfache und kostengünstige Möglichkeit bietet die alternative Betreuung. Dieses Modell ist für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden geeignet. Dabei qualifiziert sich der Betriebsinhaber eigenständig im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Voraussetzung ist die Teilnahme an der MIMA Motivations- und Informationsschulung. Zusätzlich ist innerhalb von fünf Jahren eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, um das Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Die Innung unterstützt ihre Mitglieder und bietet diese Schulungen regelmäßig vor Ort an.
Die Innung bietet ihren Mitgliedern regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse an. Insgesamt finden acht Kurse pro Jahr statt, die für Innungsmitglieder kostenfrei sind.
Sowohl Betriebsinhaber als auch Mitarbeitende sollten über eine gültige Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen. Auch die gesetzlich empfohlene Auffrischung alle zwei Jahre kann im Rahmen unserer Kurse kostenfrei absolviert werden.
Nutzen Sie dieses Angebot, um die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten und im Ernstfall richtig handeln zu können.